Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Tricamp GmbH, Schulstraße 1, 96163 Gundelsheim, Deutschland („Tricamp"), und ihren Kunden über Trainings-, Coaching- und leistungsdiagnostische Leistungen. Für Pauschalreisen gelten die gesonderten Reisebedingungen der Tricamp GmbH.
Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung, schriftlichen Vertrag, Annahme einer Buchung durch Tricamp oder Übermittlung einer Vertrags- oder Buchungsbestätigung zustande. Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind die jeweilige Leistungsbeschreibung, individuelle Vereinbarungen und diese AGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Vertragssprache ist Deutsch.
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Rechnungen sind entsprechend der angegebenen Zahlungsfrist per Überweisung zu begleichen. Bei laufenden Coachingverträgen ist die Vergütung monatlich im Voraus fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung kann Tricamp weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten, soweit dem keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
Dieser Abschnitt gilt für zeitlich festgelegte Trainingscamps und sonstige Trainingsveranstaltungen, bei denen Tricamp keine Pauschalreise schuldet. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die in der jeweiligen Ausschreibung bezeichneten Trainings- und Betreuungsleistungen. Eigenständig bei Dritten gebuchte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil von Tricamp.
Die Trainingsleistungen können insbesondere Schwimm-, Freiwasser-, Rad-, Lauf-, Athletik- und Mobilitätstraining, geführte Trainingseinheiten, Workshops, Vorträge und sportliche Betreuung umfassen. Ein bestimmter sportlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
Konkrete Trainingszeiten, Strecken, Distanzen, Trainingsorte, Gruppeneinteilungen und Trainerzuordnungen können aus sachlichen Gründen angepasst werden, insbesondere wegen Wetter, Gewässerbedingungen, Straßen- oder Wegzuständen, Sicherheitsrisiken, Schließung oder Nichtverfügbarkeit von Sportstätten, Gruppengröße, Leistungsniveau oder Trainerverhinderung. Eine geplante Einheit kann durch eine nach Art und Trainingszweck angemessene andere Einheit ersetzt werden, sofern wesentlicher Charakter und Umfang der gebuchten Trainingsleistung nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Ein Anspruch auf Betreuung durch einen bestimmten Trainer besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Tricamp darf einen vorgesehenen Trainer aus sachlichem Grund durch einen anderen fachlich geeigneten Trainer ersetzen.
Der Teilnehmer kann vor Beginn eines gebuchten Training-Only-Angebots vom Vertrag zurücktreten. Aufgrund der bereits erfolgten Planung, Organisation und Reservierung von Kapazitäten kann Tricamp folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:
| Zeitpunkt | Entschädigung |
| bis einschließlich 30 Tage vor Beginn | 25 % |
| 29 bis einschließlich 8 Tage vor Beginn | 60 % |
| ab 7 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen | 90 % |
Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Tricamp kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Tricamp bleibt der Nachweis eines konkret höheren Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertung der reservierten Kapazität werden angerechnet.
Krankheit, Verletzung, berufliche Verhinderung oder andere in der Person des Teilnehmers liegende Umstände führen grundsätzlich nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Tricamp kann freiwillig eine Umbuchung, Gutschrift oder andere Kulanzlösung anbieten; hieraus entsteht kein Anspruch für andere oder zukünftige Fälle.
Soweit für das konkrete Angebot keine andere Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 15 Teilnehmer. Tricamp kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens sieben Tage vor Beginn vom Vertrag zurücktreten. Für die Trainingsleistung bereits gezahlte Beträge werden vollständig zurückerstattet.
Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht bei Verträgen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB erfüllt sind.
Gegenstand des individuellen Coachings ist die persönliche sportliche Betreuung, Trainingsplanung und Trainingssteuerung anhand der individuellen Ziele, Voraussetzungen, Trainingsmöglichkeiten und der Tricamp zur Verfügung gestellten Informationen. Die Leistungen können insbesondere individuelle Trainingsplanung, regelmäßige Anpassung des Trainingsplans, Auswertung von Trainingsdaten, Saison- und Wettkampfplanung, individuelle Rückmeldungen, Kommunikation zwischen Athlet und Coach sowie die Nutzung einer Trainingsplattform umfassen.
Das Coaching ist auf die individuelle Planung, Steuerung und Begleitung des persönlichen Trainingsprozesses gerichtet. Ein bestimmter sportlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Leistungssteigerung, Wettkampfzeit, Platzierung oder Qualifikation, wird nicht geschuldet.
Die individuelle Trainingssteuerung setzt zutreffende und ausreichende Informationen voraus. Der Athlet soll deshalb relevante Trainingsdaten sowie Informationen über Trainingsdurchführung, subjektive Belastung, zeitliche Verfügbarkeit und sonstige für die Trainingssteuerung wesentliche Umstände möglichst vollständig und zutreffend übermitteln. Tricamp muss Umstände, die nicht bekannt waren und deren Kenntnis vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, bei der Trainingssteuerung nicht berücksichtigen.
Das Coaching dient der sportlichen Trainingssteuerung und ersetzt keine medizinische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine gesundheitliche Eignung für das vorgesehene Training zu prüfen und bei Erkrankungen, Verletzungen, Beschwerden oder Zweifeln erforderlichenfalls ärztlichen Rat einzuholen. Für die Trainingssteuerung relevante gesundheitliche Veränderungen sollen Tricamp zeitnah mitgeteilt werden. Tricamp kann Trainingsempfehlungen aus Sicherheitsgründen reduzieren, ändern oder aussetzen.
Die Kommunikation kann insbesondere über E-Mail, Telefon, WhatsApp sowie die eingesetzte Trainingsplattform erfolgen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, wird keine bestimmte Reaktionszeit oder permanente Erreichbarkeit geschuldet.
Tricamp kann geeignete Drittplattformen, insbesondere TrainingPeaks, zur Planung, Bereitstellung und Auswertung des Trainings einsetzen. Tricamp schuldet nicht die permanente technische Verfügbarkeit einer von einem unabhängigen Drittanbieter betriebenen Plattform. Bei einem erheblichen Plattformausfall kann Tricamp die geschuldete Trainingsplanung auf angemessenem anderem Wege bereitstellen.
Beim als monatlich kündbar angebotenen Coaching läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Wird ausdrücklich ein 12-Monats-Modell vereinbart, beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit zwölf Monate. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Kündigungsrechte entgegenstehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag, sofern er fortgesetzt wird, auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um weitere zwölf Monate findet nicht statt.
Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Soweit Tricamp Verbrauchern den Abschluss eines entsprechenden Dauerschuldverhältnisses über eine Website ermöglicht, stellt Tricamp die gesetzlich erforderliche Kündigungsfunktion bereit.
Nutzt der Kunde die vertragsgemäß angebotenen Coaching-Leistungen aus Gründen seiner persönlichen Sphäre vorübergehend nicht oder nur teilweise, entfällt dadurch grundsätzlich nicht die vereinbarte Vergütungspflicht, soweit Tricamp zur Leistung bereit und in der Lage ist. Dies gilt insbesondere bei freiwilligen Trainingspausen, Urlaub, beruflicher Belastung oder fehlender Übermittlung von Trainingsdaten.
Krankheit oder Verletzung führen nicht automatisch zur Beendigung oder zum Ruhen des Vertrages. Soweit sportlich sinnvoll und möglich, kann Tricamp die Trainingsplanung anpassen. Tricamp kann im Einzelfall freiwillig eine Vertragsunterbrechung, Gutschrift oder andere Kulanzlösung vereinbaren. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Wird der Coachingvertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen und greift keine gesetzliche Ausnahme, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht. Der Kunde erhält hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Soll Tricamp auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den vorzeitigen Leistungsbeginn und einen gegebenenfalls geschuldeten Wertersatz. Soweit gesetzlich erforderlich, stellt Tricamp die vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion bereit.
Werden mehrere Leistungen von Tricamp zu einem einheitlichen Paket-, Kontingent- oder Gesamtpreis gebucht, handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag über sämtliche im jeweiligen Angebot bezeichneten Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen Leistungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erbracht oder in Anspruch genommen werden.
Ein gegenüber der Einzelbuchung gewährter Preisvorteil wird im Hinblick auf die verbindliche Buchung des gesamten Pakets oder Kontingents gewährt. Eine ordentliche Teilkündigung einzelner, noch nicht in Anspruch genommener Leistungen eines solchen Pakets oder Kontingents ist ausgeschlossen, soweit nicht im konkreten Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die freiwillige Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen führt grundsätzlich weder zu einer anteiligen Reduzierung der vereinbarten Vergütung noch zu einem Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen, solange Tricamp die vertragsgemäßen Leistungen innerhalb des vereinbarten Leistungs- oder Nutzungszeitraums anbietet und zur Leistung bereit und in der Lage ist.
Soweit für das jeweilige Paket oder Kontingent ein Nutzungs- oder Leistungszeitraum vereinbart ist, sind die enthaltenen Leistungen innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch zu nehmen. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung, zum Widerruf oder zu einer sonstigen vorzeitigen Vertragsbeendigung, bleiben unberührt.
Wird der Vertrag aufgrund eines zwingenden gesetzlichen Rechts wirksam vorzeitig beendet, richten sich die Vergütungs- und Erstattungsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig und im Angebot transparent ausgewiesen, werden bei der Abrechnung bereits erbrachte Leistungen mit dem bei Vertragsschluss für die jeweilige Einzelleistung ausgewiesenen regulären Einzelpreis berücksichtigt; ein ausschließlich wegen der verbindlichen Buchung des Gesamtpakets gewährter Paketnachlass wird insoweit nicht zugrunde gelegt.
Tricamp bietet sportwissenschaftliche Leistungsdiagnostik an. Dazu können insbesondere Laktatleistungsdiagnostik, Spiroergometrie, kombinierte Leistungsdiagnostik, Auswertung leistungsbezogener Messdaten und die Ableitung sportwissenschaftlicher Trainingsempfehlungen gehören. Eine medizinische Diagnose oder ärztliche Behandlung wird nicht geschuldet.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung der Diagnostik ihm bekannte Umstände mitzuteilen, die einer sicheren Durchführung entgegenstehen können. Bei akuten Erkrankungen, erheblichen Beschwerden oder sonstigen Sicherheitsbedenken kann Tricamp die Untersuchung ablehnen, abbrechen oder verschieben und erforderlichenfalls eine vorherige ärztliche Abklärung verlangen.
Soweit eine Laktatmessung gebucht ist, umfasst die Leistung die hierfür erforderliche kapillare Blutentnahme. Leistungsdiagnostische Ergebnisse stellen eine Momentaufnahme unter den jeweiligen Testbedingungen dar; ein bestimmter sportlicher Erfolg wird nicht garantiert.
Sportliche Betätigung ist mit Belastungen und sportarttypischen Risiken verbunden. Teilnehmer sind verpflichtet, körperliche Warnsignale zu beachten und berechtigte Sicherheitsanweisungen der Trainer einzuhalten. Tricamp kann einen Teilnehmer von einer Einheit ganz oder teilweise ausschließen oder das Training anpassen, wenn konkrete Tatsachen eine erhebliche Gefährdung des Teilnehmers, anderer Personen oder Dritter erwarten lassen.
Bei von Tricamp geleiteten Radeinheiten besteht Helmpflicht. Teilnehmer sind für Eignung, Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit ihrer eigenen Sportausrüstung verantwortlich. Tricamp schuldet keine technische Überprüfung mitgebrachter Fahrräder. Die gesetzlichen Schutz-, Organisations- und Sorgfaltspflichten von Tricamp bleiben unberührt.
Erhebliche Gefährdung anderer, Gewalt, aggressives oder übergriffiges Verhalten, erheblicher Alkohol- oder Drogeneinfluss während des Trainings, vorsätzlich gefährliches Verhalten und wiederholte Missachtung wesentlicher Sicherheitsanweisungen können zum Ausschluss von einer Einheit oder Veranstaltung führen. Bei weniger schweren Vertragsverletzungen erfolgt grundsätzlich zunächst eine Abmahnung; bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann diese entbehrlich sein. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Tricamp haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Tricamp.
Tricamp verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und der gesonderten Datenschutzerklärung. Soweit für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt eine erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung nicht.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen unberührt, soweit sie durch Rechtswahl nicht ausgeschlossen werden dürfen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird, soweit gesetzlich zulässig, Bamberg als Gerichtsstand vereinbart.
Tricamp GmbH
Schulstraße 1
96163 Gundelsheim
Deutschland
Die aktuellen Kontakt-, Vertretungs- und Registerangaben ergeben sich aus dem Impressum.
Stand: August 2026
Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreisen, bei denen die Tricamp GmbH als Reiseveranstalter auftritt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB sowie Art. 250 ff. EGBGB. Für reine Trainingsleistungen, individuelles Coaching und Leistungsdiagnostik gelten die gesonderten AGB der Tricamp GmbH für Training, Coaching und Leistungsdiagnostik.
Grundlage des Vertrages sind die Reiseausschreibung, die vorvertraglichen Informationen, die Reisebestätigung und diese Reisebedingungen. Mit der Buchung bietet der Reisende Tricamp den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung zustande.
Weicht die Reisebestätigung von der Buchung ab, liegt ein neues Angebot von Tricamp vor. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Reisende dieses annimmt. Die vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, Reisepreis, zusätzliche Kosten, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl und Rücktrittspauschalen werden Vertragsinhalt, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
Bucht eine Person für mehrere Reisende, haftet sie für deren Verpflichtungen nur, wenn sie dies ausdrücklich und gesondert übernommen hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Tricamp übermittelt dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Vor Vertragsschluss erhält der Reisende die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und das einschlägige Formblatt für Pauschalreisen.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung, den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung. Zum Leistungsumfang können insbesondere Unterkunft und vereinbarte Verpflegung sowie die jeweils ausgeschriebenen Trainings-, Betreuungs-, Sportstätten-, Workshop-, Transfer- und sonstigen Reiseleistungen gehören.
Ein bestimmter sportlicher Erfolg, eine bestimmte Leistungssteigerung, Wettkampfzeit, Platzierung oder Qualifikation wird nicht geschuldet.
Leistungen Dritter, die Tricamp nach der konkreten Ausschreibung und Buchung erkennbar lediglich vermittelt und die unmittelbar zwischen Reisendem und Drittanbieter vereinbart werden, sind keine eigenen Reiseleistungen von Tricamp. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten von Tricamp, insbesondere aus einer Vermittlung oder aufgrund der Vorschriften über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, bleiben unberührt.
Tricamp verfügt über eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Absicherung der Kundengelder. Der Reisende erhält den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein mit den Angaben des Kundengeldabsicherers.
Nach Vertragsschluss und Übermittlung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises nach Rechnungsstellung fällig. Die Restzahlung wird 19 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern Tricamp zu diesem Zeitpunkt nicht mehr wegen Nichterreichens einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl zurücktreten kann. Bei Buchungen innerhalb von 19 Tagen vor Reisebeginn wird nach Übermittlung des Sicherungsscheins der gesamte Reisepreis fällig.
Leistet der Reisende eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, obwohl Tricamp zur vertragsgemäßen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, kann Tricamp nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und, soweit die Voraussetzungen vorliegen, eine Entschädigung nach Ziffer 9 verlangen.
Tricamp kann nach Vertragsschluss notwendig werdende unerhebliche Änderungen einzelner Reiseleistungen vornehmen, soweit diese nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Bei Trainingsleistungen können insbesondere Trainingszeiten, Strecken, Distanzen, Trainingsorte, Gruppeneinteilungen und Trainerzuordnungen aus sachlichen Gründen angepasst werden, etwa wegen Wetter, Gewässerbedingungen, Straßen- oder Wegzuständen, Sicherheitsrisiken, behördlichen Maßnahmen, Nichtverfügbarkeit von Sportstätten, Gruppengröße, Leistungsniveau oder Trainerverhinderung.
Über erhebliche Änderungen wesentlicher Eigenschaften einer Reiseleistung informiert Tricamp den Reisenden unverzüglich, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden, insbesondere zur Annahme der Änderung oder zum unentgeltlichen Rücktritt, bleiben unberührt.
Soweit eine bestimmte Trainerperson nicht ausdrücklich als wesentliche Eigenschaft der Reise vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf Betreuung durch eine bestimmte Person. Tricamp kann einen vorgesehenen Trainer aus sachlichem Grund durch einen anderen fachlich geeigneten Trainer ersetzen.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Tricamp. Tritt der Reisende zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Tricamp den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch nach Maßgabe des § 651h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit kein entschädigungsfreier Rücktritt vorgesehen ist.
| Zeitpunkt | Entschädigung |
| bis einschließlich 30 Tage vor Reisebeginn | 25 % |
| 29 bis einschließlich 8 Tage vor Reisebeginn | 60 % |
| ab 7 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt | 90 % |
Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Tricamp kein oder ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist als die verlangte Pauschale.
Tricamp bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die nach § 651h Abs. 2 BGB zustehende, konkret berechnete Entschädigung wesentlich höher ist als die Pauschale. In diesem Fall wird Tricamp die Entschädigung unter Berücksichtigung des Reisepreises, der ersparten Aufwendungen und dessen berechnen und begründen, was Tricamp durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Dabei können insbesondere tatsächlich anfallende, nicht ersparte und nicht anderweitig verwertbare Kosten bereits gebuchter Reiseleistungen berücksichtigt werden.
Das Recht des Reisenden auf entschädigungsfreien Rücktritt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt. Erstattungen erfolgen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
Der Reisende kann nach Maßgabe des § 651e BGB verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Tricamp spätestens sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger zugeht. Tricamp kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Reisender und Ersatzreisender haften nach Maßgabe des Gesetzes für den Reisepreis und die tatsächlich durch die Übertragung entstehenden angemessenen Mehrkosten.
Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung des Reisetermins, der Unterkunft, Zimmerkategorie oder sonstiger Leistungen besteht nicht, soweit kein gesetzlicher Anspruch gegeben ist. Tricamp kann Umbuchungswünschen freiwillig entsprechen und tatsächlich entstehende Mehrkosten nach vorheriger Information berechnen. Das gesetzliche Recht zur Vertragsübertragung bleibt unberührt.
Soweit für die konkrete Reise keine abweichende Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 15 Personen je Camp bzw. Campwoche. Ein Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl setzt voraus, dass Mindestteilnehmerzahl und spätester Rücktrittszeitpunkt vor Vertragsschluss mitgeteilt und im Vertrag angegeben wurden.
Der Rücktritt muss dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen von weniger als zwei Tagen zugehen. Sobald feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird, informiert Tricamp unverzüglich. Bereits erhaltene Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstattet.
Tricamp kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Tricamp aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt. Bereits erhaltene Zahlungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet. Gesetzliche Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, entsteht allein dadurch kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei Reisemängeln, bleiben unberührt.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob er für die vorgesehenen sportlichen Belastungen gesundheitlich und körperlich geeignet ist. Bei Erkrankungen, Verletzungen, Medikamenteneinnahme, Beschwerden oder begründeten Zweifeln ist erforderlichenfalls vor Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen. Tricamp schuldet keine medizinische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.
Für die sichere Trainingsdurchführung relevante gesundheitliche Einschränkungen sind dem verantwortlichen Trainer mitzuteilen. Der Teilnehmer hat körperliche Warnsignale zu beachten und die Belastung erforderlichenfalls zu reduzieren oder abzubrechen. Die gesetzlichen Schutz- und Sorgfaltspflichten von Tricamp bleiben unberührt.
Berechtigte Sicherheitsanweisungen der Trainer sind einzuhalten. Der verantwortliche Trainer kann einen Teilnehmer von einer Einheit ganz oder teilweise ausschließen oder das Training anpassen, wenn konkrete Umstände eine erhebliche Gefahr für den Teilnehmer, andere Personen oder Dritte erwarten lassen. Dies gilt insbesondere bei gesundheitlichen Auffälligkeiten, erheblicher Erschöpfung, unzureichender Beherrschung des Fahrrads, erkennbar unsicherer Ausrüstung, erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wiederholter Missachtung von Sicherheitsanweisungen.
Bei von Tricamp durchgeführten Radeinheiten besteht Helmpflicht. Teilnehmer sind für Eignung, Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit ihrer eigenen Sportausrüstung verantwortlich. Tricamp schuldet keine technische Überprüfung mitgebrachter Fahrräder oder Ausrüstung. Im öffentlichen Straßenverkehr sind die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften eigenverantwortlich einzuhalten.
Radfahren, Laufen, Trailrunning, Schwimmen und Freiwasserschwimmen sind mit sportarttypischen Risiken verbunden. Tricamp kann Trainingseinheiten aus Sicherheitsgründen verlegen, verändern, verkürzen, durch eine geeignete andere Einheit ersetzen oder erforderlichenfalls absagen, insbesondere bei gefährlichen Wetter- oder Gewässerbedingungen, Straßen- oder Wegzuständen, Sperrungen, Schließung von Sportstätten oder behördlichen Anordnungen. Gesetzliche Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
Gefährdet ein Teilnehmer andere Personen oder stört er die Reise nachhaltig, kann Tricamp nach vorheriger Abmahnung angemessene Maßnahmen bis zur Kündigung des Reisevertrages treffen. Eine Abmahnung ist bei besonders schwerwiegenden Verstößen entbehrlich, insbesondere bei Gewalt, schwerwiegendem aggressivem oder übergriffigem Verhalten, vorsätzlicher erheblicher Gefährdung, erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss während des Trainings oder schwerwiegender Missachtung wesentlicher Sicherheitsregeln.
Bei berechtigter Kündigung behält Tricamp den Anspruch auf den Reisepreis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen werden angerechnet. Notwendige Mehrkosten einer vom Teilnehmer zu vertretenden vorzeitigen Abreise trägt dieser, soweit gesetzlich zulässig.
Der Reisende hat einen während der Reise auftretenden Reisemangel unverzüglich Tricamp oder der in den Reiseunterlagen bezeichneten Kontaktstelle anzuzeigen und Tricamp Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Soweit Tricamp infolge einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte, können Ansprüche des Reisenden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
Die Haftung von Tricamp richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftung und Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
Tricamp empfiehlt den Abschluss bzw. die Prüfung einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sowie, abhängig vom Reiseziel und den persönlichen Umständen, einer Auslandskranken-, privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung. Die gesetzliche Verantwortlichkeit von Tricamp wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Tricamp informiert nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Der Reisende ist für die Erfüllung der ihn persönlich betreffenden Voraussetzungen und die Beschaffung seiner Dokumente verantwortlich, soweit Tricamp deren Beschaffung nicht ausdrücklich übernommen hat.
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet. Eine gegebenenfalls erforderliche ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, wird gesondert eingeholt.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen unberührt, soweit sie durch Rechtswahl nicht ausgeschlossen werden dürfen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, Bamberg als Gerichtsstand vereinbart.
Tricamp GmbH
Schulstraße 1
96163 Gundelsheim
Deutschland
Die aktuellen Kontakt-, Vertretungs- und Registerangaben ergeben sich aus dem Impressum und der Reisebestätigung.